Infos für Studentische (SHK) und Wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK)
Eine Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft kann vieles sein: eine wissenschaftliche Qualifizierung neben dem Studium, ein erster Einblick in den Arbeitsalltag an der Uni oder ein früher Schritt auf der akademischen Karriereleiter.
Eine Tätigkeit als "Hiwi" ist aber zugleich auch ein lohnabhängiges Beschäftigungsverhältnis wie viele andere auch - d.h. auch für die Arbeit im Labor, der Bibliothek, als TutorIn oder direkt für den/die ProfessorIn gelten klare arbeitsrechtliche Regeln. Über ihre Pflichten, vor allem aber über ihre Rechte sind viele "Hiwis" jedoch kaum informiert:
- Erhalte ich Geld, wenn ein Arbeitstag auf einen Feiertag fällt?
- Kann mein Prof verlangen, dass ich durch Krankheit ausgefallene Stunden nacharbeite? Oder gilt auch für Hiwis die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Bin ich im Krankheitsfall dafür verantwortlich, jemanden zu finden, der für mich einspringt?
- Steht mir eigentlich Urlaub zu?
- Habe ich Anspruch auf Nacht- oder Feiertagszuschläge?
- Habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
- Kann ich fristlos gekündigt werden?
- Könnte ich mich im Konfliktfall mit Beschwerden an den Personalrat der Uni wenden?
Im Falle dieser und anderer Fragen rund um das Arbeitsverhältnis als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft gibt es Auskunft in unserer Sprechstunde.