Kooperationsvertrag

Vereinbarung

über die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Gewerkschaften

Universität Göttingen
Fachhochschule Hildesheim-Holzminden-Göttingen
DGB-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
DGB-Kreis Göttingen-Northeim
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.

§ 1 Ziele

(1) Die Vertragspartner dieser Vereinbarung streben eine vertrauensvolle Zusammmenarbeit zum gegenseitigen Nutzen auf der Basis vorhandener Kooperationsbeziehungen an, insbesondere mit dem Ziel

  • praktische Erfahrungen aus der sich wandelnden Arbeitswelt in die Wissenschaft hineinzutragen,
  • wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu vermitteln,
  • den Informationsaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft insgesamt zu verbessern,
  • Anregungen für neue Forschungsvorhaben aus dem Bereich der Arbeitswelt zu geben,
  • Übergänge zwischen Studium und Beruf zu erforschen und zu fördern,
  • Weiterbildung und Qualifizierung tatkräftig zu unterstützen.

(2) Die von den Hochschulen erarbeiteten und die Arbeitswelt berührenden wissenschaftlichen Fragestellungen und deren Ergebnisse sollen insbesondere in der Region Südniedersachsen vermittelt werden.

§ 2 Pflichten der Vertragspartner und Bildung einer Kooperationsstelle

(1) Die Vertragspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Gewerkschaften im Rahmen ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben und ihrer haushaltsrechlichen Möglichkeiten:

a) in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben,
b) bei der Durchführung von Projekten,
c) in der Bildung und Ausgestaltung der Kooperationsstelle.

(2) Über die Finanzierung der Kooperationsstelle und anderer Vorhaben werden sich die Vertragspartner gesondert einigen.

§ 3 Funktionen der Kooperationsstelle

(1) Die Kooperationsstelle soll Dienstleistungen für Lehre und Forschung erbringen und darüber hinaus eigenständige Initiativen im Sinne der in § 1 genannten Ziele entwickeln.

(2) Als Tätigkeitsfelder kommen zum Beispiel in Betracht:

  • die Herstellung von Kontakten im Zusammenhang mit Lehrveranstaltungen und Forschungsvorhaben zur Gewinnung von Informationen, Gesprächspartnern oder Referentinnen und Referenten,
  • die Tätigkeit als Anlaufstelle bei wissenschaftsrelevanten Fragestellungen und bei der Gewinnung von Gesprächspartnern oder Referentinnen und Referenten,
  • die Vermittlung von Weiterbildungs- und Qualifizierungsangeboten,
  • die Anregung von Veranstaltungen und Hilfestellung bei deren Organisation,
  • die Durchführung gemeinsamer Projekte,
  • die Exploration weiterer Kooperationsfelder.

§ 4 Beirat

Die Vertragspartner benennen einen Beirat zur Abstimmung und Durchführung der sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Kooperationen. Der Beirat berät und empfiehlt Kooperationen und Projekte, nimmt Arbeitsberichte entgegen und wirkt bei der Besetzung der Kooperationsstelle mit. Der Beirat wird paritätisch zwischen Hochschul- und Gewerkschaftsseite durch Kooperationsbeauftragte der Vertragspartner besetzt. Der Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung. Er tagt mindestens einmal im Jahr. Er kann nach Bedarf weitere beratende Mitglieder hinzuziehen.

§ 5 Vertragsdauer

Diese Vereinbarung tritt am 1.1.2000 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit von zunächst fünf Jahren. Spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vereinbarung soll über die Fortsetzung der Zusammenarbeit erneut entschieden werden. Werden keine Veränderungen vorgenommen, verlängert sich die Vereinbarung jeweils um fünf Jahre mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten zum Jahresende.

Göttingen, den 22. November 1999

gez. Prof. Dr. Horst Kern
Präsident der Georg-August-Universität Göttingen 

gez. Prof. Dr. Johannes Kolb
Präsident der Fachhochschule Hildesheim-Holzminden-Göttingen

gez. Heinz-Herrmann Witte
Vorsitzender des DGB-Landesbezirks Niedersachsen-Bremen

gez. Sebastian Wertmüller
Vorsitzender des DGB-Kreis Göttingen-Northeim

gez. Bernd Schütze
Bildungsvereinigung Arbeit und Leben Niedersachsen e.V.